Pressemeldung: Bundespolitik und Clubszene treffen sich in Berlin

Verbände und Politiker:innen unterstreichen die Forderung nach zeitgemäßen Gesetzesänderungen im Schallschutz- und Baurecht


Nachdem die Berliner Technokultur durch die Kultusministerkonferenz als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde, kämpft die Club- und Livekultur weiter um die kulturelle Anerkennung und sucht dafür den Austausch mit der Bundespolitik. Abgeordnete der Bundestagsfraktionen B90/ DIE GRÜNEN, CDU/CSU und SPD, sowie der Gruppe DIE LINKE betonten den Wert der Club- und Livekultur in einer anregenden Podiumsdiskussion und sprachen ihre Unterstützung aus.

Berlin, 25. März – Vergangene Woche kamen Abgeordnete der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag mit Vertreter:innen der Clubszene zu einem Parlamentarischen Abend im ACUD in Berlin zusammen. Eingeladen haben die Berliner Clubcommission und der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland, die LiveKomm unter dem Motto “Clubs are Culture”. Mit der anknüpfenden Kampagne #clubsAREculture sensibilisieren die Verbände gemeinsam mit der Bundesstiftung LiveKultur für die kulturelle Anerkennung von Clubs. Zahlreiche Betreiber:innen und Veranstalter:innen, sowie Vertreter:innen der Club-Verbände und andere Akteure aus Kultur und Zivilgesellschaft tauschten sich rege mit den Bundestagsabgeordneten sowie Kommunal- und Landespolitiker:innen aus.

Im Zentrum des Abends stand eine Podiumsdiskussion mit den Vertreter:innen der Bundespolitik. Auf dem Podium vertreten waren die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Elisabeth Kaiser (SPD), der Sprecher und Leiter der AG Kultur und Medien von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Erhard Grundl, der Obmann des Ausschusses für Kultur und Medien der CDU/CSU Fraktion Maximilian Mörseburg, sowie die Sprecherin der Gruppe Die Linke für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik sowie für Clubpolitik Caren Lay. Moderiert wurde das Podium von der politischen Sprecherin der LiveKommPamela Schobeß und dem Vorstandsvorsitzenden der Berliner Clubcommission Marcel Weber.

Die Diskussion zeigte, dass es von allen demokratischen Parteien Zuspruch für die Forderungen der Clubszene gibt. Elisabeth Kaiser von der SPD etwa, sprach sich für eine diverse Nutzung von Innenstadtflächen aus, in welcher, angelehnt an die Leipzig-Charta, auch Kulturorte wie Clubs geschützt werden müssen. Erhardt Grundl von B90/ DIE GRÜNEN betonte, dass seine Partei danach strebt, Forderungen wie die einer Anpassung von Schallemissionsrichtlinien, noch in dieser Legislaturperiode nachkommen zu wollen. Die Clubcommission erhofft sich daher, dass es in nächster Zeit Transparenz über den Fortschritt der Baurechtsnovelle sowie den Bestrebungen für eine Änderung der TA-Lärm oder der Einführung einer Kulturschallverordnung, geben wird.

Hintergrund der Diskussion war auch der beschlossene Entschließungsantrag (Drucksache 19/29396) des Bundestags aus dem Jahr 2021, der weder durch die Ampelregierung noch die Vorgängerregierung fachlich im Baurecht oder in einer möglichen Schallschutzverordnung verankert wurde. Aus Sicht der LiveKomm, sowie der Clubcommission riskiert dies den Schutz clubkultureller Räume vor Verdrängung und somit den Verlust von wichtigen kulturellen und sozialen Orten. Die Clubcommission hofft auf eine schnelle Umsetzung des Beschlusses, um Clubs als wichtige Kulturstätten auch in Zukunft im Innenstadtraum zu sichern. Dies sei besonders wichtig in Zeiten von Polykrisen, in denen Clubbetreiber:innen mit steigenden Personal- und Energiekosten, der Realität von weniger Einkommen bei den Gästen und steigenden Mieten, sich generell in einer prekären Situation wiederfinden. Die langsamen Mühlen der Demokratie würden an der Realität der sich rapide entwickelnden Stadt vorbeigehen, so der Wortlaut.

“Clubs sind Orte des sozialen Zusammenkommens und von denen gibt es immer weniger. Wenn die Clubs sterben, ist das eine große Gefahr für unsere Demokratie, die ohnehin schon in Gefahr zu sein scheint.” (Marcel Weber, 1. Vorsitzender der Clubcommission Berlin) Daran anknüpfend wurde auch die kürzlich angekündigte Würdigung von Berliner Techno-Kultur als immaterielles Kulturerbe durch die Kultusministerkonferenz von den Anwesenden thematisiert. Für sein Engagement, die von Hans Cousto ins Leben gerufene Idee der UNESCO Anerkennung umzusetzen, bekam Dr. Motte, der auch im Saal saß, Applaus vom Publikum. Aus Sicht der Vertreter:innen der Clubszene ist dies ein weiteres Zeichen, dass Clubkultur besonderen Schutz bedürfe, um ihre Existenz in Innenstädten zu sichern. “In Leipzig etwa, gibt es ein Kulturkataster, welches Nutzungsbedürfnisse von Live-Musik-Kultur und Anwohnenden, schon vor neuen Bauvorhaben abwägt”, berichtet Elisabeth Kaiser von der SPD. Auch Berlin arbeitet an einem solchen Kulturkataster, der Schutzfunktion für Clubs und andere Kulturstätten bieten soll, was von der Clubcommission begrüßt wird.

Auch die Implementierung einer genaueren Regelung für Schallemissionen, die durch Live-Musik verursacht werden, in bundesweiten Richtlinien ist der Clubcommission und der Livekomm ein wichtiges Anliegen. Die aktuelle Regelung über die sogenannte TA-Lärm sei veraltet und wird aktuellen Standards für Stadtentwicklung nicht mehr gerecht. Neubauprojekte etwa müssten aktuell nicht mal ihre Neumieter:innen darüber informieren, dass sie in ein Gebiet ziehen, in welchem Schallemission durch Live-Musik stattfindet. “Neubauten müssen Schallemissionen in ihrer Nachbarschaft respektieren können.”, findet auch Maximilian Mörseburg von der CDU. In anderen Großstädten wie San Francisco sei dies anders geregelt und ermöglicht so ein harmonischeres Stadtmiteinander. Auch die Clubcommission wünscht sich eine Debatte, in welcher der Schutz von Kultur und die Bedürfnisse von Anwohnenden nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die LiveKomm schlägt für dieses Problem eine Neuregelung der Emissionsrichtlinien für Live-Musik in einer gesonderten Kulturschallverordnung vor.

Nach dem Podium wurde der produktive Austausch zu Musik von DJ Dimitra Zina und Getränken in den Abend hinein fortgesetzt. Die Clubcommission begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit und bedankt sich bei allen Anwesenden für ihre Fragen und Beiträge.

Marcel Weber, 1. Vorsitzender der Clubcommission Berlin e.V.:
“Wir warten dringend auf die weitere Anerkennung, zum Beispiel in der BauNVO, aus der auch eine Schutzwirkung folgt. Berlin ist eine sich rapide entwickelnde Stadt und ohne wirklichen Schutz werden die Clubs von wichtigen Standorten verdrängt und die Anerkennung bleibt ein leeres Versprechen.”

Pamela Schobeß, politischen Sprecherin der LiveMusikKommission e.V.:
“Eine Kulturschallverordnung, wie wir sie von der LiveKomm vorschlagen, würde sowohl Clubs als auch Anwohnenden entgegenkommen. Sie bietet die Möglichkeit, den Lärmschutz im Sinne der Kultur, aber auch genauer nach den Bedürfnissen der Stadtgemeinschaft zu richten. Schallemissionen durch Live-Musik weiterhin über die längst nicht mehr zeitgemäße TA-Lärm zu regeln, ist eine verpasste Chance für eine harmonische Stadtentwicklung, die sowohl die Stadtbevölkerung als auch den Schutz der Kultur berücksichtigt.”

Statement zu den Anschlägen bei Moskau am 22. März 2024

Die LiveKomm verurteilt den feigen und furchtbaren Terroranschlag auf die unschuldigen Konzertbesuchenden in der Crocus City Hall bei Moskau. Schon wieder wurde die Zivilgesellschaft angegriffen, schon wieder wurde Unvorstellbares Wirklichkeit. Wir trauern mit den Familien und Freunden der Opfer und hoffen für die Verletzten.

Pressemitteilung – Künstler:innennachwuchs in Gefahr: finanzielle Verteilung in der Livebranche im Ungleichgewicht

LiveKomm appelliert für einen “Circle of Live” zur Sicherung der Zukunft des Live-Musikmarkt in Deutschland.

In Anbetracht der aktuellen Lage, in der einige wenige Branchen-Giganten aus der Musikindustrie selbst in der Pandemie erhebliche Übergewinne verzeichneten, während viele Clubs und Festivals existenziell bedroht sind, die Politik Mindesthonorare für Künstler:innen einführen und bereits geförderte Hochkultureinrichtungen mit Millionen subventionieren muss, ruft die LiveMusikKommission (kurz: LiveKomm) als Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland zu einer Umverteilung im Live-Musikmarkt auf.

Diese Maßnahme ist notwendig, um nicht nur die bestehenden Kulturstätten zu erhalten, sondern auch neue Künstler*innen für die Zukunft auszubilden und ihnen eine angemessene Plattform zu bieten, so dass auch künftig erfolgreiche Artists auf den Live-Bühnen zu sehen sind.

Hintergrund

Die Live-Musikszene ist ein wesentlicher Bestandteil unserer kulturellen Identität und Wirtschaft. Clubs und Festivals fungieren als Biotope im Ökosystem der Musikwirtschaft. Durch die Folgen von Corona und Inflation befindet sich ein Großteil dieser Musikspielstätten jedoch in einer finanziellen Schieflage. Gerade die kleinen Veranstalter:innen sehen sich gezwungen, ihre bisherige Basisarbeit einzustellen und Hochrisiko-Bookings für talentierte Nachwuchsmusiker:innen einzustellen. Dies hat auch langfristige Folgen für die gesamte Musikökonomie.

Aufruf zur Umverteilung

Während die großen Live-Konzerne für 2023 Rekordgewinne verkünden, sieht die LiveKomm in dieser Entwicklung eine drängende Notwendigkeit zur Umverteilung der finanziellen Ressourcen im Live-Musikmarkt. Es ist an der Zeit, dass Teile der Überschüsse, die bspw. von großen Ticketing- Firmen erzielt werden, fairer und gerechter auf die gesamte Branche verteilt werden und dass die Player des Ökosystems Live Entertainment gemeinsam daran arbeiten, die kulturelle Vielfalt nachhaltig zu sichern und die wirtschaftliche Entwicklung der Branche gemeinsam voranzutreiben.

Zielsetzungen der Umverteilung und wie das Geld verwendet werden könnte

1. Existenzsicherung für Clubs und Festivals

Die Umverteilung soll dazu beitragen, Clubs und Festivals in ihrer Existenz zu unterstützen und ihre wichtige Funktion als kultureller Nährboden zu bewahren

2. Förderungen von Künstler:innen

Ein Teil der Einnahmen soll gezielt in die Ausbildung und Förderung neuer Künstler*innen investiert werden, um die Zukunft der Live-Musikszene nachhaltig zu sichern..

3. Chancengleichheit und Vielfalt

Die Umverteilung soll sicherstellen, dass Künstler*innen unabhängig von ihrer Bekanntheit gleiche Chancen erhalten und die kulturelle Vielfalt in der Musikszene gefördert wird.

4. Langfristige Investitionen

Die finanziellen Mittel aus der Umverteilung sollen in langfristige Projekte investiert werden, die die Live-Musikbranche als Ganzes stärken,Investitionen in Nachhaltigkeit ermöglichen und Innovationen fördern.

Appell an die Politik und Branchendialog

Der Bundesverband der Clubs und Festivals appelliert an die Politik, diese drängende Notwendigkeit zur Umverteilung zu erkennen und zu unterstützen.

Der Bundesverband macht zwei konkrete Vorschläge und regt einen Branchendialog an:

1. Bekenntnis der Veranstaltungswirtschaft zur freiwilligen Abgabe bspw. in die Bundesstiftung Livekultur oder vergleichbaren Institutionen

oder

2. Schaffung einer gesetzlichen Live-Ticket-Abgabe analog zum Modell der Filmabgabe

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm:

„Auch in Deutschland sollte endlich eine gesellschaftliche Diskussion über die Zukunft der Livekultur geführt werden. Die fatalen Auswirkungen eines sich nehmend monopolisierten Musikmarktes werden u.a. aktuell in Großbritannien und den USA immer sichtbarer. Die dort entsprechend geführten Kartellklagen finden dort auch in der Politik viel stärker Beachtung. Gern wollen wir mit unserem Appell hier den ersten Stein ins Rollen bringen.“ 

PDF-Download der Pressemitteilung

HANDLUNGSFELDER AUF BUNDESEBENE FÜR ZUKUNFTSFÄHIGE PERSPEKTIVEN EINER KULTURELLEN STADTENTWICKLUNG

FORDERUNGSKATALOG DER LIVEKOMM AG KULTURRAUMSCHUTZ (V2)

  1. Einstufung von Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke gemäß BauNVO
    Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug sind gemäß Koalitionsvertrag mit der nächsten Novelle des BauBG als Anlagen kultureller Zwecke im Sinne der BauNVO einzuordnen. Vorzugswürdig erscheint laut Fachliteratur eine Regelung angelehnt an § 13a BauNVO (isolierte Regelungen zu Ferienwohnungen), so dass der Wille des Verordnungsgebers explizit in einem eigenständigen Paragraphen zum Ausdruck kommt.
    Eine rechtssichere Definition des Verordnungsgebers für Musikclubs mit nachweisbaren Bezug wäre für die Rechtsprechung und kommunale Praxis vielfach von großen Wert, um vorhandene Unsicherheiten aufzulösen. Zudem wäre es ein wirksames Signal vom Bund in die Kommunen, die Rollen und den Umgang mit Musikspielstätten zu reflektieren und Anpassungen auf Landesebene anzugehen.
    Die Normierung von Musikspielstätten als Anlagen kultureller Zwecke stellt eine rechtliche Aufwertung im Rahmen der Baunutzungsverordnung dar. Eine entsprechende Änderung hat vor allem auch symbolische Bedeutung, um diese Orte die höhere gesellschaftliche Anerkennung zu kommen zu lassen. Damit ist noch keine abschließende Aussage über ihre bauplanungsrechtliche Zuverlässigkeit in den jeweiligen Baugebieten betroffen. Entsprechende Bedenken bezüglich von möglicherweise zu erwartenden Lärmemissionen ließe sich dabei weiterhin auf Ebene des Einzelfalls zu prüfenden Rücksichtnahmegebots ausreichend Rechnung tragen.
    Anlagen kultureller Zwecke sollten künftig auch in Gewerbegebieten (unter § 8 Abs. 2) und in Industriegebieten (unter § 9 Abs. 2) zulässig sein.
  2. Erarbeitung eines Kulturraumschutzgesetzes
    Analog zum Bundesnaturschutzgesetz schlagen wir die Erarbeitung eines Bundeskulturraumschutzgesetzes vor. Ebenso wie Natur und Landschaft sind kulturelle Orte Schutzgüter. Kulturorte sind teilweise über Jahrzehnte gewachsen, haben maßgeblich zu Kulturförderung, Stadtentwicklung und Identitätsbildung unserer Gesellschaft beigetragen und laufen bei Verdrängung Gefahr, unwiederbringlich verloren zu gehen.
    Daher sollte auch hier oberster Grundsatz sein, vermeidbare Verdrängungen von Kulturorte sind zu unterlassen, unvermeidbare müssen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
    Besonders zweiter Teil des Grundsatzes würde Investoren verpflichten, verdrängte Kulturorte entsprechend zu unterstützen, so dass sie an Ersatzstandorten weiter existieren können – oder man sich noch eingehender mit der Planung befasst.
  3. Bodenfonds für Live-Kultur einrichten
    Eine der größten Bedrohungen für die Live-Kultur ist die urbane Verdichtung sowie steigende Gewerbemieten und die Kündigung bestehender Mietverhältnisse. Es gilt daher – analog zur Wohnraumschaffung (siehe auch https://nds.rosalux.de/news/id/42888/bodenfonds oder https://difu.de/sites/default/files/media_files/2020-09/2020_09_28_Policypaper-Wohnungsbau_Difu_IMK-B%C3%B6ckler_Uni-Mannheim_2.pdf), wie z. B. in Mannheim – einen „Bodenfonds für Live-Kultur“ mit ersten Mitteln auszustatten, der den Kauf oder Übernahme von Grundstücken und Liegenschaften ermöglicht, um bedeutsame Kulturräume und Flächen für wegweisende (Pop)Kultur in Deutschland zukünftig zu erwerben, zu sichern und langfristig zu erhalten. Die Bundesstiftung LiveKultur ist mit diesem Ziel 2021 errichtet worden, um nach Übernahme diese Flächen der Live-Kultur als Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft wieder mit tragfähigen, langfristigen Verträgen zur Verfügung zu stellen.
  4. Schallschutzprogramm
    Die LiveKomm hat zur Bundestagswahl 2021 ein Förderprogramm für städtische Musikspielstätten und Musikfestivals im ländlichen Raum entwickelt. Mit jährlich bis zu 55 Mio. Euro würden akute Konfliktlagen durch Übernahme von baulichen Maßnahmen, Kosten für Gutachter und nachbarschaftliche Aushandlungsprozesse des dialogischen Konfliktmanagements finanziert werden. Wir fordern daher, einen Haushaltstitel im Bundeshaushalt ab 2024 (z. B. in der Städtebauförderung; Lebendige Zentren oder Sozialer Zusammenhalt) zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Club- und Live-Kultur/ Musikspielstätten und heranrückender Wohnbebauung. Dieser Bundestopf könnte ggf. durch Landesmittel ko-finanziert und über Kommunen beantragt werden.
  5. Gewerbemieten/-schutz
    Kulturelle Akteure verfügen in der Mehrzahl nur über Gewerbemietverträge, die über das Gewerbemietrecht sehr mieterunfreundliche, gesetzliche Regelungen enthalten. Neben weiteren Ursachen führt dies zu einer Verdrängung gerade kleinerer, unter das Gewerbemietrecht fallende Unternehmer aus den Innenstädten. Jüngste Anträge im Deutschen Bundestag führten zur einer Anhörung von Sachverständigen im Mai 2021.
    Anpassungen des bislang weitgehend ungeregelten Gewerbemietrechts mit dem Ziel der
    Wiederherstellung des für den Markt wichtigen Gleichgewichts zwischen Vermieter- und Mieterseite (Stichworte: Kündigungsschutz, Mietobergrenzen bzw. Mietenspiegel für Gewerbemieten) sind dringend erforderlich.
  6. Kultur-Kataster einführen & verbindlich machen / Agent of Change einführen
    Neue, heranrückende Wohnungen bilden eine Kernherausforderung für bestehende Musikclubs. Wohnbebauungen erhalten Bestandsschutz ab Baugenehmigung. Wird die dazu ergangene Baugenehmigung bestandskräftig, kommt in Deutschland das Verursacherprinzip zum Tragen. Eine geeignete Abwehr kann nur vorher erfolgen. Die Kernfrage lautet daher: Wie können folgenschwere Baugenehmigungen vermieden bzw. rechtzeitig mit einem sachgerechten Interessenausgleich versehen
    werden?
    Um schützenswerte Kulturorte in der Bauplanung frühzeitig zu identifizieren, gilt es zunächst einen flächendeckenden Einsatz von Kultur-Katastern (ähnlich, wie in Leipzig, Köln, Hamburg und Berlin) zu befördern und diese Tools in der Stadtplanung verbindlich zu machen. Dies könnte u.a. durch eine Ergänzung § 9 Abs. 5 BauGB (Kennzeichnung von Bebauungsplänen) erfolgen, in dem neben Bergbau und Altlasten auch gewachsene Kulturräume mit städtischer Bedeutung in Bauplänen verpflichtend zu verzeichnen wären.
    Sind darüber konfliktbehaftete Investorenvorhaben mit benachbarten Musikclubs identifiziert, gilt es diese in die Pflicht zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Live-Musik als kulturelle Einrichtung geschützt bleibt.
    In San Francisco müssen seit der „London Breed“-Novelle im Jahr 2015 Projektentwickler:innen, die Wohnungsbau vorschlagen, an einer Anhörung vor der lokalen „Entertainment Kommission“ teilnehmen.
    Dieses Gremium hat auch die Befugnis erlaubte Lärmwerte festzulegen und eine Bewertung des Immobilienvorhabens vorzunehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Finanzmittel und Maßnahmen eingeplant und später unternommen werden, um den Kulturbetrieb zu schützen. Wir fordern eine Adaptierung in Deutschland.
  7. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz
    Musik ist für sehr viele Menschen ein Stück ihrer Lebensqualität und kein Lärm, der wie die Industrie, Gewerbe oder Verkehr durch ständige Präsenz die Gesundheit schädigt. Schallemissionen von Kulturschaffenden müssen als privilegiertes Sonderrecht aus der TA Lärm getrennt und analog – wie die Emissionen von Sport- und Kinder-“lärm“ – gesondert in einer „Kulturschallverordnung“ behandelt werden.
    Anknüpfend an den Koalitionsvertrag fordern wir Änderungen in der TA Lärm über die Implementierung einer Experimentierklausel hinaus, wie z.B. die Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung für Musikclubs und Festivals.
    Wir fordern zudem die Verlagerung der Messpunkte in das Wohnungsinnere und bei geschlossenem Fenster für die Erfassung nächtlicher Emissionsgrenzwerte. Durch eine ergänzende Zulassung passiver Schallschutzmaßnahmen im § 15 BauNVO wäre diese Messmethode künftig in Genehmigungsverfahren optional.
    Zudem gilt es die Forschung zu Urban Sound Design (Wie klingt die Stadt von heute und von morgen? Wie können Schallemissionen von Musikclubs und Festivals baulich oder technisch minimiert werden?) zu intensivieren und dafür entsprechende Innovationsprogramme aufzusetzen. Auch im Bereich Schall und Audio verfügt Deutschland über mehre mittelständische ‚Hidden Champions‘, deren Innovationskraft somit noch ausgebaut werden könnte.
    Wir regen daher grundsätzlich auch die Diskussion zur Schaffung eines – Arbeitstitel – ‚Supersonic‘ Innovations-Programm an, in dem bestehende, potentielle und zukünftige (Mittelstands-)Marktführer und StartUps im Bereich Schall, Lüftung, Brandschutz o. ä. gefördert werden. Allein Corona hat gezeigt, wie hoch der Innovationsdruck in diesen Fachbereichen im gesamten Veranstaltungsbereich vom Messe- über Kino-, Sport-, Event-, Hotel- und Gastro-Bereich bis hin zur unabhängigen sowie den Orten der klassische
    und unabhängigen „Hochkultur“ ist, mehr noch, als die reine Digitalisierung. Musikclubs als Kulturstätten sollen in der Herangehensweise dem Sport gleichgestellt werden und nach der Empfehlung des Bundesrats vom 25.02.2021 ebenfalls in „den Dialog mit dem LAI“ einbezogen werden: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus einen Dialog mit Spitzenverbänden des Sports sowie den zuständigen Gremien der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) mit dem Ziel zu initiieren, etwaige weitere Hemmnisse zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten.“
  8. Bundes-Plattform für interkommunalen Austausch- und Wissenstransfer
    Ausgehend von der Stadtverwaltung Köln wurde im Rahmen der Studie Integration von Kreativräumen in die Stadtplanung ein interkommunales Arbeitstreffen veranstaltet. Die Teilnehmenden haben eine Verstetigung und Erweiterung des Austausches zum Ziel, um Referenzen und übergeordnete Konzepte aus anderen Städten und Regionen zirkulieren zu lassen.
    Eine bundesweite Austauschplattform könnte als Wissenstransfer über Institutionen wie Deutscher Städtetag, Deutschland Interessenverband deutscher Kommunen und/oder Nationalen Stadtentwicklung erfolgen und verstetigt werden.
    Zudem sollte eine Publikation mit Good-Practice Beispielen als Handlungsempfehlung für kultur-integrierte Stadtentwicklung (ggf. über das BBSR) mit Bundesmitteln finanziert werden.
  9. Stärkung städtebaulicher Verträge auf Bundesebene
    Das kommunale Instrument für städtebauliche Verträge ist seitens der Bundesebene derart zu stärken, so dass entsprechende Auflagen für Investoren (siehe 2. und 6.) leichter von den Kommunen festzulegen sind.
  10. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA): Übertragung von Grundstücken
    Die Liegenschaftspolitik des Bundes kann durch die Überlassungen von Bundesliegenschaften (und der Deutschen Bahn) an Kommunen mit einer “Kultur-Klausel” ergänzt werden. Mit einer derartigen Klausel könnten kostengünstige Übertragungen (z.B. Erbbaupacht) bevorzugt an Genossenschaften, Stiftungen oder gemeinnützige Trägerschaften geregelt werden.
  11. Mustersatzung Free Open Airs
    Es gilt eine Mustersatzung auf Bundesebene zu entwickeln, an der sich die Kommunen, Gemeinden und Städte orientieren können, wie sie den Begriff des Gemeingebrauchs für die junge, kreative Nutzung öffentlicher Räume, insbesondere für Nachwuchs-Künstler und junge Kollektive, auslegen. Dabei sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, unter bestimmten Voraussetzungen eine genehmigungsfreie Aneignung von öffentlichen Räumen durch nicht-kommerzielle Musik- und Partyveranstalter:innen zu schaffen. Free
    Open Airs sind zur wichtigsten, selbstorganisierten ‚Schule‘ für die qualitativen, jungen Veranstalter und Booker:innen von morgen und damit essentieller Bestandteil einer musikkulturellen Ökonomie in Deutschland geworden. Bremen und Leipzig haben hier mit den ersten ‚Freiluftpartygesetzen‘ für vereinfachte Genehmigungsvorgänge neue Maßstäbe gesetzt.
    Zudem sollte auf Bundesebene eine Anpassung der Musterbauordnung in die Wege geleitet werden, um Veranstaltungen (Festivals) bis zu einer bestimmten Größe verpflichtend baugenehmigungsfrei zu stellen.
  12. Genehmigungspraxis optimieren
    Die Verwaltungspraxis für Genehmigungsverfahren von Veranstaltungen (u.a. auch Festivals), Versammlungsstätten oder Nutzungsänderungen (z. B. von Gaststätte zur Gastronomie mit Live/Musikprogramm oder Gewerbefläche zu Versammlungsstätte) sind vielfach komplex, langwierig und kostenintensiv. Aus der Sicht von Kulturschaffenden wird es zunehmend als äußerst schwierig empfunden, sich in den bürokratischen Verwaltungsverfahren zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen und
    Vorgaben städtischer Behörden zu orientieren und zurechtzufinden. Für jüngere Veranstalter stellt es unter den gegeben, aufgebauten, bürokratischen Bedingungen eine fast nicht überwindbare Hürde dar. Diese Umstände führen häufig dazu, dass kulturelle Veranstaltungen ohne die erforderlichen Genehmigungen stattfinden, sie abgesagt oder verschoben werden müssen.
    Es bedarf Initiativen zur Vereinfachung (z. B. One-Stop-Verfahren), Verkürzung bzw. Beschleunigung (z. B. mehr Personal und/oder digitale Antragstools) und Einsparungen (z. B. Erfordernisse von (Prüf)Gutachten minimieren), um notwendige Antragsverfahren zu optimieren.
    Sollten hier Reformanstrengungen über eine Musterbauverordnung gelingen, könnte eine Harmonisierung von Regelungen in den Landesbauverordnungen erfolgen. Zudem sind bei Zwischennutzungen z. T. die Zuständigkeiten undefiniert und überreguliert und verursachen unnötigerweise ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren. Mancherorts scheitern auch Vorhaben an Stellplatzanforderungen, die sich noch nicht an neue Mobilitätsgewohnheiten angepasst haben.
  13. Leerstand verpflichtet – Abschreibungen eindämmen
    Langfristig leerstehende Objekte sollten nicht dazu dienen, Gewinne steuerlich zu minimieren. Es gilt bestehende Möglichkeiten der Abschreibungen einzudämmen. Zudem sollten Zwischennutzungen aktiv befördert werden und von Eigentümer:innen einzufordern. Hierbei könnten politisch begleitete Moderationsverfahren bei bestimmten Verhandlungen zusätzliches Vertrauen schaffen.
  14. Arbeitsgruppe „Kulturräume“ auf Ebene der Bau- und Kulturminister:innenkonferenz KulturMK & BMK
    Neben einer Fachkommission Städtebau sollte auch eine Arbeitsgruppe „Kulturräume“ formiert werden, die sich u.a. unter Einbezug der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Fachverbände, den hier angeführten Themenfeldern widmet und Beschlussvorlagen erarbeitet.
  15. Kultur-integrierte Stadtentwicklung auf die Agenda setzen – Neue Leipzig-Charta umsetzen
    Um die angeführten Themen bundesweit – aber auch auf Ebene der Länder und Kommunen – auf die Agenda zu bringen, soll dieses Themenfeld auf dem Kongress der Nationale Stadtentwicklung künftig im Hauptprogramm regelmässig platziert, besprochen und weiter entwickelt werden. Die LiveKomm ist weiter sehr daran interessiert, zur Verfügung zu stehen, um das Kuratorium der Nationalen Stadtentwicklung mit der Sicht der Veranstaltungskultur zu unterstützen.

Berlin/Hamburg, im Februar 2023
LiveKomm – AK Kulturraumschutz
Thore Debor, Hamburg – Sprecher & Marc Wohlrabe, Berlin/ Potsdam – Stellvertretender Sprecher und Stephan Benn, Köln; Anna Blaich, Mannheim; Steffen Kache, Leipzig; Heiko Rühl, Köln; Pamela Schobeß, Berlin

Stellungnahme zur Forderung nach Basishonoraren

LiveKomm unterstützt die Position des BDKV

In einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert der BDKV, unterstützt durch die LiveKomm, die gesetzlich vorgesehenen Mindesthonorare für Künstler*innen in der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft:

Die Kultusministerkonferenz, eine Arbeitsgruppe des Deutschen Musikrats, ver.di oder auch der Deutsche Kulturrat führen mit vielen Akteur:innen innerhalb und außerhalb der Musik- und Kulturszene einen als revolutionär bezeichneten Diskurs um die Einführung von Basishonoraren für freischaffende Künstler:innen. Insgesamt begrüßen wir das Vorhaben, die Arbeitsbedingungen von selbstständigen Künstler:innen zu verbessern und schließen uns der Forderung nach fairer Entlohnung grundsätzlich an.
Für die Konzert- und Veranstaltungswirtschaft inklusive der öffentlichen Veranstaltenden wird die aktuelle Debatte um Basishonorare derzeit jedoch zu kurzsichtig geführt, indem sie die (privat-)wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozesse ebenso wenig in den Blick nimmt wie die Folgen für die Gesamtheit der Veranstaltungsbranche, für die Vielfalt der Kultur oder die gesellschaftlichen Auswirkungen.
Aus einem in guter Absicht geführten Vorhaben kann deshalb ein folgenschwerer Schaden für Kultur und Gesellschaft werden – diese Revolution fräße ihre Kinder!

Das vollständige Statement zum Download: https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/BDKV_Stellungnahme-Mindesthonorare_2024.01.31.pdf

Abzugssteuern nach § 50a EStG

Offener Brief an Finanzminister Linder

Sehr geehrter Herr Minister,
die unterzeichnenden Verbände wenden sich heute zu den anhaltenden Problemen beim Abzugsteuerverfahren an Sie. Seit Juni 2021 ist das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) in Kraft. Mit diesem Gesetz haben Sie u. a. eine „Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ angekündigt.
Insbesondere für den Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher keinerlei positive Wirkung. Im Gegenteil:

• Die Bearbeitungszeit ist von der Antragsstellung bis zur Erteilung einer Freistellung bzw. bis zur Erstattung auf mittlerweile bis zu 24 Monate angewachsen,
• der Aufwand für die Nachweispflichten ausländischer Lizenzgeber hat sich drastisch erhöht (verlangt werden jetzt z. B. auch Mietverträge und Details zu Geschäftsführungsgehältern),
• die lizenznehmenden Unternehmen in Deutschland sind mit unzumutbaren geschäftsschädigenden Auswirkungen belastet,
• und die auf ihr Geld wartenden Vertragspartner im Ausland drohen an, ihre Lizenzgeschäfte künftig dort zu tätigen, wo das Verfahren deutlich schlanker ist und zuverlässig funktioniert.

Es liegt auf der Hand, dass hierdurch massive Wettbewerbsnachteile erzeugt werden und nicht zuletzt der Wirtschaftsstandort Deutschland ein weiteres Mal Schaden nimmt. Gleichzeitig werden bürokratische Mehraufwände erzeugt und Kapital in Millionenhöhe gebunden, das die Unternehmen zum Wirtschaften brauchen.
Ihnen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die Problematik hinlänglich bekannt, da Ihr Haus bereits mehrfach dazu im Bundestag Stellung nehmen musste und die einzelnen betroffenen Branchen Sie seit Monaten bitten, Abhilfe zu schaffen. Laut eigenen Angaben des BZSt gehen jährlich rund 40.000 Freistellungsanträge und Abzugsteueranmeldungen und 20.000 Entlastungsanträge im Referat St II 9 ein, die bearbeitet werden müssen. Die mit dem Wachstumschancengesetz vorgenommene Schwellenwertanhebung von 5.000 € auf 10.000 € wird für die kleinen und mittleren Unternehmen der Kreativwirtschaft keine nennenswerte Entlastung bringen und weiterhin kein „equal level playing field“ mit innereuropäischen Wettbewerbern ermöglichen.
Leider wurden bisher keine substanziellen Lösungsvorschläge seitens des BMF oder des BZSt vorgetragen. Die bisherigen Antworten Ihrer Staatssekretärin, Frau Prof. Dr. Hölscher, und des BZSt verweisen auf technische Probleme sowie personelle Engpässe und gehen von einer mittel- bis langfristigen Problemlösung aus. Eine zeitnahe Beschleunigung der Antragsbearbeitung ist offenbar nicht vorgesehen.
Wir sehen folgende Bereiche, in denen unbedingt kurzfristig Abhilfe geschaffen werden muss, um die Wirtschaft ebenso wie das BZSt kurzfristig zu entlasten

  1. Vereinfachung bei Wiederholungsanträgen: Bis auf Weiteres sollten grundsätzlich
    Genehmigungen von Anschlussfreistellungen erfolgen, soweit keine Änderung des Sachverhalts
    vorliegt (Vertragsparteien und Vertrag wurden bereits beim Erstantrag im Detail geprüft).
  2. Abfrage und Prüfung von Angaben bei Anträgen mit einer einzigen Vertragspartei zu unter-
    schiedlichen Vergütungsanlässen: Die hierfür zurzeit erforderlichen Angaben sind für die
    Freistellungserklärung dem Grunde nach irrelevant. Die Antragssteller müssen zum Beispiel Details zum Vergütungsgegenstand nachweisen und für jeden Vergütungsanlass neu beantragen, selbst wenn die Vertragsparteien stets dieselben sind oder viele einzelne Vergütungsanlässe in einem umfassenden Vergütungsantrag (z. B. bei einer Konzerttournee) gebündelt werden. Dabei ist für die Freistellungserklärung im Kern nur relevant, in welchem Land der Steuerschuldner steuerpflichtig ist und ob mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
    Aus unserer Sicht müssten daher, ebenso wie zum Beispiel im Bausektor, die Freistellungsanträge bezüglich des Vergütungsgegenstands / Lizenznehmers unbestimmt sein können und gleichzeitig für drei Jahre erteilt werden („Masterfreistellung“). Das würde den Prüfungsaufwand erheblich senken und die Anzahl der Wiederholungsanträge und gleichlautenden Anträge erheblich minimieren.
    Für diese Maßnahmen wäre keine Gesetzesänderung notwendig. Sie würden die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung nicht gefährden. Die Behörde wie auch die Wirtschaft würden sofort entlastet und künftiger Bearbeitungsstau verhindert.
    Darüber hinaus sehen wir zwingend mittelfristigen Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass es bei beim Quellensteuerverfahren überhaupt zu den angekündigten dauerhaften Erleichterungen für die Unternehmen kommen kann:
  3. Kleinstbeträge (Fälle von geringer steuerlicher Bedeutung): Hierfür sollte der Aufwand für die Freistellungsberechtigten entsprechend dem früheren Kontrollmeldeverfahren auf ein Minimum reduziert werden.
  4. Aufgrund der globalen Einführung einer Minimumbesteuerung und der bestehenden EU-Blacklist sollte es zudem langfristig zur Freistellungsgenehmigung nur der Vorlage einer
    Ansässigkeitsbescheinigung und eine Beneficial Ownership-Erklärung bedürfen. Dies ist auch im Vergleich zu anderen Ländern folgerichtig. Die höchst bürokratischen Anforderungen in Deutschland sind in dieser Hinsicht einzigartig.
  5. Die mit dem Wachstumschancengesetz verbundene Anhebung des Schwellenwertes von 5.000 Euro auf 10.000 Euro ist unzureichend, weil der Betrag immer noch weit unter der
    Wirtschaftlichkeitsgrenze selbst für kleine und mittlere Unternehmen liegt. Der Gesetzgeber sollte im Sinne von Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit schnellstmöglich nachbessern und die Schwelle auf 50.000 Euro anheben.
  6. Schließlich regen wir an, dass Online-Registrierungsverfahren auf seine Effektivität zu prüfen. Allein das Registrierungsverfahren dauert derzeit bis zu 6 Wochen. Ebenso machen wir die Erfahrung, dass viele Antragssteller auch formal am Registrierungsverfahren scheitern. Für den Bereich der natürlichen Antragssteller bedarf es zudem einer vereinfachten Antragsstellung bspw. mittels eines vereinfachten Formulars. Das derzeitige Portal des BZSt und sein aktualisiertes Eingabeverfahren ist weder zeitgemäß noch durch seine Nutzungsvorgaben und -Einschränkungen an betrieblichen Abläufen orientiert. Es verursacht allein dadurch einen enormen Mehraufwand bei den Unternehmen.

Sehr geehrter Herr Lindner, Sie haben zuletzt bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 deutlich gemacht, dass es auch in Zukunft kaum möglich sein wird, die Wirtschaft finanziell mit Subventionspaketen oder Ähnlichem zu unterstützen. Entlastungen stellen Sie vor allem durch geplante Maßnahmen zur Entbürokratisierung in Aussicht. Wir appellieren dringend an Sie, die naheliegende und notwendige Chance zu ergreifen und die deutsche Wirtschaft beim Abzugsteuerverfahren tatkräftig zu entlasten.
Zur vertieften Diskussion über Lösungsmöglichkeiten der Problematik stehen wir Ihnen und Ihrem Haus jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung und bitten um einen Termin.

Angebotsvergleich deutscher Ticketanbieter*innen

Die AG Digital der LiveKomm hat basierend auf einer Umfrage eine Übersicht der Angebote auf dem deutschen Ticketanbieter*innen-Markt erstellt. Abgefragt wurden unter anderem Modalitäten der Gebührenstruktur und Abrechnung, Firmenphilosophie, technische Basis und Social Responsibility.

Mit 16 Anbieter*innen, die an der Erhebung teilgenommen haben, steht nun eine umfangreiche Datensammlung zur Verfügung, die Clubs, Festivals und Veranstalter*innen eine erste Orientierung im Marktsegment verschafft.

In der aktuellen Musikwoche (KW 09/2024) findet sich ein großes Dossier zum Thema, das künftig auch digital zur Verfügung stehen soll. Die ausführlichen Antworten der Ticketanbieter*innen haben wir in folgender Tabelle zusammengestellt:

https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/Angebotsvergleich-deutscher-Ticketanbieter-Antworten_Layout.xlsx

Hier finden sich die Antworten der jeweiligen Ticketanbieter in Form von Steckbriefen:

https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/03/LiveKomm_Angebotsvergleich_Ticketanbieter_Steckbriefe.pdf

Über die AG Digital der LiveKomm:

Die AG Digital widmet sich unter der Leitung von Felix Grädler dem Austausch und der Erarbeitung von Konzepten für digitale Tools für Clubs und Festivals mit dem Ziel des Wissenstransfers und der gemeinsamen Entwicklung.

Mailingliste: https://groups.google.com/g/livekommdigital

Haushalt 2024: Bundesebene unterstützt erstmals Schallschutzmaßnahmen im Clubbereich und stärkt den Festivalförderfonds

Mit dem Festivalförderfonds und einem neuen Schallschutzprogramm finden im Bundeshaushalt 2024 zwei Forderungen der LiveKomm bundespolitisch Berücksichtigung.

Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikspielstätten, begrüßt sehr, dass mit dem neuen Festivalförderfonds (4 Millionen Euro) und dem neuen Schallschutzprogramm (1,5 Millionen Euro für 2024 und 1,5 Millionen Euro für 2025) den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen wird. Diese Förderinstrumente für den Bereich der Musikspielstätten sind bislang lediglich nur auf Ebene einiger Kommunen und Ländern vorhanden.

Die deutsche Festivallandschaft ist reichhaltig und sichert kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Festivalförderfonds ein Förderprojekt weitergeführt wird, das bereits mit Einführung im Winter 2023 sehr großen Zuspruch erfahren hatte. Die LiveKomm hat die Umsetzung gemeinsam mit weiteren Verbänden und der Bundesförderinstitution Initiative Musik intensiv begleitet. Die Anzahl der eingereichten Anträge hat das zur Verfügung gestellte Fördervolumen dabei bei Weitem überstiegen.

Das Bundesschallschutzprogramm wird Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit bieten, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern. Offen ist noch, in welcher Weise und zu welchen Bedingungen die Fördergelder eingesetzt werden können. Die LiveKomm sieht mit dem Schallschutzprogramm eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre dennoch in ersten Ansätzen auf dem Weg.

Ein wesentliches Defizit beider Posten bleibt aus Sicht der LiveKomm die finanzielle Ausstattung. Die bereitgestellten Fördermittel erlauben zwar die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten, werden aber die vielen Antragssteller:innen und deren Bedarfe bei weitem nicht bedienen können.

Thore Debor, Hamburg, Sprecher des AK Kulturraumschutz der LiveKomm:

Dass die Haushälter in der Bereinigungssitzung einen neuen Haushaltstitel für ein Pilotprojekt Bundesschallschutzprogramm beschlossen haben, ist ein sehr erfreulicher Schritt. Nach den langen LiveKomm-Bemühungen und zahlreichen Gesprächen, unter anderem auf den Stadt Nach Acht Konferenzen, sind nun erstmals auf Bundesebene konkrete Erfolge in Sachen Schallschutz für Musikclubs absehbar. Als Pilotprojekt kann nun das Zusammenspiel von Bund und Ländern erprobt und der enorme, bundesweite Bedarf für Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt werden.

Insgesamt sehen wir uns mit der fraktionsübergreifenden Unterstützung aus der Politik auf einem guten Weg, die Anerkennung der von Musikclubs auf Bundesebene auch rechtlich zu verankern, denn: Clubs sind Kulturorte. Dies muss sich im 21. Jahrhundert in einer zeitgemäßen Novellierung der Lärmschutzbestimmungen und der Baunutzungsverordnung wiederfinden.“

Johanna Stark, Berlin, Sprecherin des AK Festival Kombinat der LiveKomm:

Als Festival Kombinat begrüßen wir die Entscheidung zu einer Kulturförderung von Festivals auf Bundesebene. Die Verlängerung des Festivalförderfonds in den aktuellen Haushalt hinein ist ein erfreuliches Zeichen in die richtige Richtung. Klar ist aber auch, dass die angesetzten 4 Millionen die befürchtete bundesübergreifende Insolvenzwelle von kleineren und mittleren Festivals, vor allem im ländlichen Raum, nur abschwächen können.  Es bedarf langfristig angelegter und planbarer finanzieller Ressourcen, um über Bundesländergrenzen hinweg Austausch und Kooperation zu fördern und kulturelle Teilhabe auch junger Menschen und beim Nachwuchs weiter erhalten und ausbauen zu können.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm:

„Wir danken allen beteiligten Parlamentarier:innen für die Unterstützung unserer Anliegen. Insbesondere möchten wir den Büros von Dennis Rohde (SPD) und Andreas Audretsch (Bündnis 90 / Die Grünen) sowie Daniel Schneider (SPD), Anikó Glogowski-Merten (FDP) und Luise Amtsberg (Bündnis 90 / Die Grünen) unseren Dank aussprechen. Wir freuen uns nunmehr auf die zügige Ausgestaltung der Programme, für die wir als Bundesverband wieder zur Verfügung stehen.“

Download der Pressemitteilung als PDF: http://tinyurl.com/yfxduvwt

ClubKultur ist… anziehend

Unsere clubsAREculture-Sweater!

Mit der Aktion clubsAREculture unterstützen wir bundesweit die Clubszene. In Kleinauflage haben wir Pullis als Merch aufgelegt – urgemütlich geschnitten und flauschig-weich. Kuschelt euch rein im Wissen, die Clublandschaft hierzulande mit eurem Beitrag zu supporten!

Aktuell sammeln wir Vorbestellungen – ab einer Gesamtzahl von 75 Stück gehen die Pullis in Produktion. Sie kosten 55 EUR pro Stück (inkl. MwSt., zzgl. Versand).

Bestellung: Schreibt einfach eine PM oder Mail an merch@livekomm.org (AP: Michael)!

Das Model ist 1,75 m und trägt Größe M.

Alle Details zum Pullover:

Preis: 55 EUR (inkl. MwSt., zzgl. Versand)

Verfügbare Größen: S, M, L, XL und XXL

Zertifiziert: Fair Wear, PETA-Approved Vegan, Organic, Oeko-Tex

  • Unisex-Sweatshirt
  • Normale Passform
  • Eingesetzte Ärmel
  • 1×1-Rippstrick an Halsausschnitt, Ärmelenden und am unteren Saum
  • Nackenband mit Fischgrätmuster
  • Abgesetzter Halbmond im Nacken
  • Einfache Absteppung am Halsausschnitt
  • Doppelabsteppung an Ärmelansätzen, Ärmelenden und am unteren Saum
  • Oberstoff: Terry, 85% gekämmte ringgesponnene Bio-Baumwolle, 15% recycletes Polyester, vorgewaschen, weicher Griff, 300 GSM
  • Waschen: 30 Grad

Über clubsAREculture:

Die Clublandschaft in Deutschland leidet unter den aktuellen Bestimmungen im Baurecht und im Schallschutz. Die Folge: Club-Schließungen, Club-Verdrängungen und kaum Neugründungen – ein breites Clubsterben droht.

Ein Hoffnungsschimmer: Schallschutz- und Bauverordnung sollen aktuell reformiert werden. Mit der Aktion clubsAREculture versuchen wir, die Politik von einer Gesetzsänderung im Sinne der Clubszene zu überzeugen.

Hinter clubsAREculture steht die Bundesstiftung LiveKultur, die LiveKomm (der Dachverband der Musikclubs in Deutschland), der Chaos Computer Club sowie zahlreiche regionale Szene-Partner, gefördert von der Initiative Musik mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Erfahrt hier mehr über unsere Anliegen und die Hintergründe: www.clubsareculture.de

Festivalstudie: Initiative Musik, Bundesstiftung LiveKultur und Deutsches Musikinformationszentrum kooperieren mit Forschungszentrum C:POP

Die Initiative Musik, die Bundesstiftung LiveKultur und das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) begrüßen das Forschungszentrum C:POP der Universität Paderborn als wissenschaftlichen Partner zur Umsetzung der bundesweiten Festivalstudie. Das transdisziplinäre Forschungszentrum „C:POP – Transdisciplinary Research Center for Popular Music Cultures and Creative Economies” der Universität Paderborn wurde mit der wissenschaftlichen Umsetzung der Festivalstudie beauftragt und soll wertvolle Erkenntnisse über die kulturelle, strukturelle, ökonomische, ökologische und soziale Bedeutung von Musikfestivals liefern.

Berlin/ Alteglofsheim/ Bonn, den 20. Dezember 2023 – Die Festivalstudie wird eine umfassende deutschlandweite und genreübergreifende Bestandsaufnahme der Musikfestivalszene leisten. Unter der Leitung von Prof.in Dr.in Beate Flath und Prof. Dr. Christoph Jacke (Geschäftsführendes Direktorium C:POP) wird ein transdisziplinäres Team rund um die Projektmitarbeitenden Heiko Rühl, Niklas Blömeke und Dr. Dominik Nösner die Studie durchführen. Mithilfe eines Multi-Method-Designs (Online-Survey, Expert:innen-Interviews) sollen u.a. programmatisch-inhaltliche Aspekte, wirtschaftliche Kennzahlen sowie die Bedeutung von Nachhaltigkeit, Diversität und Inklusion erfasst werden. 

In drei Roundtable-Veranstaltungen in Berlin, Hamburg und Würzburg trafen sich Expert:innen aus der Festivalbranche und benachbarten Branchen. Ziel war der Austausch über das geplante Studiendesign sowie das Einbringen von Perspektiven und Erfahrungen. Diese Gespräche haben wertvolle Erkenntnisse und Einblicke geliefert, die als Grundlage für das Forschungskonzept und die Durchführung der Festivalstudie dienen. Das große Interesse an validen Daten und der vielseitigen Ausrichtung der Festivalstudie zeigte sich auch in den gut besuchten Panels zur Festivalstudie auf den Messen und Konferenzen „Festivalplayground” von Höme (Butjadingen), „Stadt nach Acht” (Berlin) sowie dem „Future of Festivals” (Berlin).

Die Kooperationspartner:innen Initiative Musik, Bundesstiftung LiveKultur und das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) erwarten gespannt die Ergebnisse. Diese werden dabei helfen, Musikfestivals in all ihren Facetten zu betrachten und ein besseres Verständnis für ihre Herausforderungen und Bedürfnisse zu schaffen.

Ermöglicht wird dieses Projekt durch eine Sonderförderung der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM).

Ansprechpersonen für die Festivalstudie sind: 

Nelly Welskop (Koordination Festivalstudie) – mail: festivalstudie@bundesstiftung-livekultur.org

Prof.in Dr.in Beate Flath – mail: beate.flath@uni-paderborn.de

Prof. Dr. Christoph Jacke – mail: christoph.jacke@uni-paderborn.de

Registrierung zur Teilnahme ist möglich unter:

https://ow.ly/tjJV50QiG1R

Weitere Informationen unter:

Bundesstiftung LiveKultur – https://www.bundesstiftung-livekultur.org/

Initiative Musik – https://www.initiative-musik.de/

Deutsches Musikinformationszentrum – https://miz.org

C:POP- https://kw.uni-paderborn.de/cpop 

Veröffentlicht am 20. Dezember 2023Von BSLK

Kat