Clubs & Festivals: Ergebnisse der Blitzumfragen

In zwei Umfragen haben wir die Bedarfe unserer Clubs und Festivals abgefragt.
Die Ergebnisse im Kurzüberblick:

Clubs bereiten die starken Kostensteigerungen die meisten Sorgen, hier wird auch der größte akute Handlungsbedarf gesehen. Doch auch der Schwund sowohl beim Publikum als auch beim Personal treibt Clubbetreiber um. Generell besteht ein großes Interesse an Weiterbildung, Fokus liegt hier auf dem Themengebiet Ökologie und Nachhaltigkeit.

Ähnlich bei den Festivals, auch hier stellt die Kostenexplosion die größte Herausforderung dar. Hinzu kommen jedoch generelle Planungsunsicherheiten und Probleme bei der Flächenvergabe und -Bespielung (Lärmschutz, Behördliches). Fehlende Förderprogramme belasten die Festivals zusätzlich. Bedenklich: Bereits 34% sehen ihr Festival im kommenden Jahr als gefährdet an; im Frühjahr 2023 waren es noch 23%.

Die Ergebnisse der Befragungen im Einzelnen:

Clubs

n=88

  • 55% kleiner als 500er Kapa
  • 92% im städtischen Raum

Dinge, die einen am meisten beschäftigen (TOP 3)

  1. Kostensteigerung
  2. Publikumsschwund/Besucherrückgang
  3. Personalnot /Arbeitskräftemangel

Dringendster Handlungsbedarf (TOP 5)

  1. Allgemeine Kostensteigerungen
  2. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die Programmgestaltung
  3. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die notwendigen Investitionen
  4. Wertschätzung und Verständnis seitens Politik und Verwaltung
  5. Fehlender Nachwuchs (Personal)

In welchen Bereichen seht ihr dringenden Investitionsbedarf (TOP 5)

  1. Ökologische Nachhaltigkeit (Klima- und Gastrotechnik)
  2. Veranstaltungstechnik (vgl. mit Programmen wie DigiInvest)
  3. Veranstaltungstechnik (vgl. mit Programmen wie TeSa)
  4. Personalzuschuss Programme Awareness
  5. Digitale Tools (digitale Registrierkassen, Planungs- und Ticketingsoftware)

Siehst du den Bedarf an Weiterbildung?

  • JA 57%
  • NEIN 25%
  • Noch nicht mit dem Team dazu gesprochen 9%
  • Noch keine Gedanke zu gemacht 8%

In welchen Bereich seht ihr dringenden Bedarf bei Weiterbildung? (TOP 5)

  1. Marketing/ Öffentlichkeitsarbeit (Audience Development)
  2. Ökologische Nachhaltigkeit
  3. Awareness
  4. Ökonomische Nachhaltigkeit
  5. Safer Nighlife (Teamschulungen)

Festivals

n= 114

  • 66% veranstalten im ländlichen Raum
  • 34% im städtischen Raum

Größe

  • Kleinstfestival (99-899): 16%
  • Kleine Festivals (900-2.999): 39%
  • Mittelgroßes Festival (3.000-7.999): 30%
  • Großes Festival (8.000 -14.999): 9%
  • Sehr großes Festival (15.000 – 30.000): 5%
  • Riesiges Festival  (bis 150.000): 1%

Hat dein Festival 2023 stattgefunden?

  • 88% JA
  • 12% NEIN

Gründe für das Nichtstattfinden

  • Finanzielle Probleme (zu hohe Kosten, fehlender VVK)
  • Kein Gelände gefunden

Zwei Dinge, die einen am meisten beschäftigen (TOP 3)

  1. Finanzen (Kostensteigerung, fehlende Förderungen…)
  2. Planungsunsicherheit
  3. Flächenprobleme (Behörden, Lärmschutz
  4. Personalmangel/Organisationsstruktur

Dringendster Handlungsbedarf (TOP 5 )

  1. Allgemeine Kostensteigerungen
  2. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die Programmgestaltung
  3. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die notwendigen Investitione
  4. Wertschätzung und Verständnis seitens Politik und Verwaltung
  5. Fehlende Unterstützung für ehrenamtliche Strukturen

In welchen Bereichen seht ihr dringenden Investitionsbedarf (TOP 5)

1. Ökologische Nachhaltigkeit (Technik)

2.

  • Beratung & Schaffung von Awareness Strukturen
  • Anpassungen des Geländes an Wetterbedingungen
  • Barrierefreiheit

3. Schallschutzmaßnahmen (Technik)

Habt ihr Neustart Kultur erhalten?

  • JA 61%
  • NEIN 39%

Siehst du dein Festival für 2024 als gefährdet?

  • JA 32%
  • NEIN 36%
  • Aktuell schwer zu sagen: 34%

(Anmerkung: Im Frühjahr sahen 23% ihr Festival für 2024 gefährdet)

Könntet Ihr Euer Festival ohne finanzielle Unterstützung durch Förderung (Bund/Land) wirtschaftlich in 2024 fortsetzen?

  • JA 24%
  • NEIN 41%
  • Vielleicht 34%

Die TA Lärm novellieren – mit der Einführung der ersten Kulturschallverordnung

Lärm ist nicht gleich Lärm – das gilt auch rechtlich. So wird etwa Baustellen-Krach anders eingestuft als Schallentwicklung bei Sport-Events. Für Schallemissionen durch Live-Musik in Musikclubs kommt bislang die sogenannte „Technischen Anleitung Lärm“, die „TA Lärm“ zur Geltung. Dort wird hauptsächlich der Umgang mit Gewerbe- und Industrielärm geregelt. Die dortigen Mess- und Bewertungsregelungen werden der Realität des gesellschaftlichen Miteinanders durch Kulturschall nicht gerecht.

Die hiesige „TA Lärm“ als Verwaltungsvorschrift wurde seit Jahrzehnten und trotz des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen, bislang nicht angepasst. Es wird Zeit, diesem Entscheidungshintergrund und der gesellschaftlichen Wirklichkeit Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund hat die LiveKomm einen Vorschlag für eine Kulturschallverordnung (V3) inklusive Begründung entwickelt. Eine Kulturschallverordnung würde die besondere, gesellschaftliche Rolle von Kulturbetrieben anerkennen und künftig gesondert – unabhängig von Gewerbe- und Industrielärmregelungen – vom Verordnungsgeber gesteuert werden können.
Der Entwurf soll die Diskussion für die geplante Novelle der TA Lärm anregen und eine erste inhaltliche Grundlage für die Debatte im Bund und in den Ländern liefern.

Ein positives Beispiel für den Umgang mit Schallemmissionen ist das „Agent of Change“-Prinzip, wie es etwa in San Francisco zur Anwendung kommt. Dieses sieht vor, dass bei Neubauprojekten bestehende Schallentwicklung, etwa durch ansässige Clubs, als gegeben zu akzeptieren ist bzw. solche Bauvorhaben in der Nähe von Spielstätten nur in eine Absprache (und Genehmigung) mit der dortigen Entertainment Commission voraussetzen.

DOWNLOAD

Kulturschallverordnung #V3 (PDF / 49KB)

Begründung für eine Kulturschallverordnung (PDF / 14KB)

Breites Bündnis strebt Befreiungsschlag für die Clubkultur an

Die Anerkennung von Clubs als Kulturorte soll mit der Kampagne #clubsAREculture und wichtigen politischen Entscheidung voranschreiten und der Clubkultur in Zeiten schwerwiegender Krisen mehr Sicherheit geben

Die Clubkultur, wie auch der gesamte Kultursektor, findet sich auch nach der Pandemie in einer wirtschaftlich existenzbedrohlichen Zeit wieder. Konfrontiert mit Kostensteigerungen, Einnahmeverlusten und Verdrängung mussten in diesem Jahr bereits der älteste Technoclub Ostdeutschlands, die Distillery in Leipzig, sowie Harry Klein in München, The Tube in Düsseldorf und der E-Keller in Göttingen und schließen. In Berlin steht das Mensch Meier vor dem Aus und rund 20 Clubs und Kulturorte sind durch den geplanten Ausbau der A100 akut bedroht. Mit #clubsAREculture soll eine Veränderung der baurechtlichen Einstufung von Clubs sowie der aktuellen Schallregulierungen vorangetrieben werden und Abhilfe für die schwierige Situation von Clubs schaffen. Auf Bundesebene stehen Entscheidungen über die Novellierung der entsprechenden Gesetze an.

Berlin, 7. August 2023. Klar ist: Musikclubs und Festivals leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere lebendige Kulturlandschaft. Dennoch fallen Clubs und Clubkultur in der politischen Wahrnehmung oft unter den Tisch. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt es bislang noch nicht genügend Förderprogramme, die sich diesen Kulturformen umfassend widmen. Dabei existieren zahlreiche Handlungsbedarfe für einen aktiven Schutz von Clubs und Kulturstätten.

Behördliche Auflagen, Bebauungs- und Lärmvorschriften zerren gnadenlos an der Existenz von Clubs, während neue Club-Gründungen häufig ausbleiben. Um gegen Verdrängungsprozesse und Schließungen von Clubs und damit die Verödung der Kulturlandschaft Deutschlands zu kämpfen, ist es notwendig, den Blick endlich auf den Schutz dieser Räume zu richten und ihnen mit mehr Wertschätzung und Maßnahmen zu begegnen.

Eine Einstufung als Kulturräume in Form einer Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der TA Lärm wäre ein großer Schritt für die Club- und Festivalkultur. Dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags im Jahr 2021, der Clubs in der BauNVO als Kulturstätten anerkennt, ist bislang in der Gesetzgebung noch nicht entsprochen worden.

Die Bundesregierung peilt aktuell die Novellierung der TA Lärm und der Baunutzungsverordnung an. Unter dem Hashtag #clubsAREculture schafft eine Allianz rund um die Bundesstiftung Livekultur und die LiveMusikKommission mit ihren Landes- und Regionalverbänden ab August mit einer Kampagne öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema.

Anna Blaich für den Vorstand der Bundesstiftung LiveKultur: „Clubs und Livemusikspielstätten nehmen eine wichtige Funktion als demokratische Orte ein. Sie sind Orte, an denen alle Menschen, unabhängig vom sozialen Status, der kulturellen Herkunft oder sexueller Identität in geschützten Räumen zusammenkommen und ein einzigartiges Gemeinschaftserlebnis erfahren.“

#clubsAREculture: Auftakt-Event in Frankfurt am Main am 25. August 2023, Demonstration „A100 wegbassen“ in Berlin am 2. September 2023

Der offizielle Kampagnenauftakt findet im August in Hessen statt, wo der Landesverband Live in Hessen ein umfassendes Programm auf die Beine stellt: Am 25. August wird in Frankfurt a.M. der clubsAREculture Day stattfinden und sowohl die Landes-, als auch die Bundesebene in den Blick nehmen. Ab 18.30 Uhr diskutieren Armand Zorn (MdB, SPD), Deborah Düring (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen), Dana Ruh (Int. DJ, Produzentin und Plattenladenbetreiberin) und Steffen Kache (Geschäftsführer der Distillery) im MOMEM über „Clubkultur in der Immobilienklemme – Warum Stadtentwicklung sich verändern muss“.

Im Anschluss lädt ab 20:30 Uhr auch das Tanzhaus West zu einem Panel-Talk „clubsAREculture – Und jetzt?“ auf Landesebene ein. Um diese Podiumsdiskussion herum öffnet der Club seine Pforten, um die besprochene Clubkultur in verschiedensten, wenn auch bei Weitem nicht allen Facetten in einer Clubnacht erlebbar zu machen.

Weitere Aktionen in anderen Bundesländern sind bereits geplant. In Berlin formiert sich ein breites Bündnis gegen den Autobahnausbau und ruft zu einer Demonstration am 2. September unter dem Motto “A100 wegbassen” auf.

Die bedrohten Clubs ://about blank, ELSE, Renate, Club Ost erklären gemeinsam mit Fridays for Future Berlin, der Clubcommission Berlin und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren den Markgrafendamm zwischen Elsenbrücke bis zum Ostkreuz ab 14 Uhr zur autobahnfreien Zone und laden ein zum Protestrave gegen die A100.

Gestaltungs- und Entfaltungsraum: 15 Handlungsfelder für kulturelle Stadtentwicklung

Die geplante Anpassung der TA Lärm und der BauNVO hat die LiveKomm zum Anlass genommen, ein überarbeitetes Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung zu verfassen, in dem 15 Handlungsfelder für die Bundesebene skizziert wurden.

Um die Diskussionen zu schärfen, befindet sich seitens der LiveKomm derzeit zudem ein konkreter Entwurf für eine Kulturschallverordnung in der Erstellung. Diese sieht vor, Kulturgeräusche nicht länger mit Industrie- und Gewerbelärm gleichzusetzen.

Für die Club- und Festivalkultur wären derartige Schritte – speziell nach den herausfordernden Corona-Jahren – ein bedeutsames Signal aus der Bundespolitik in die Kommunen, dass die Anliegen dieser Kultursparte vermehrt registriert und der Rechtsrahmen verbessert wird.

Bundesstiftung Livekultur und LiveKomm fordern konkret:

1. Eine zügige Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Mai 2021, insbesondere die Anpassung der Baunutzungsverordnung, wonach Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

2. Die Einführung einer Kulturschallverordnung entsprechend den Zielen aus dem Koalitionsvertrag („Die TA-Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen.“).

3. Die Implementierung eines Kulturraumschutzgesetzes, welches Kulturorte erhält bzw. bei Verdrängung die Investoren verpflichtet, für entsprechenden Ausgleich zu sorgen und sich insbesondere an den Kosten zu beteiligen.

4. Die Umsetzung des Koalitionsvertrages („Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit“.) durch Einführung eines Bundes-Schallschutzprogrammes, um Kulturorte finanziell bei Maßnahmen zur Schalldämmung zu unterstützen und damit Zielkonflikte zu vermeiden. Synergieeffekte mit dem Klimaschutz sind zu erwarten.

Gemeinsam setzt die Allianz ein Zeichen für die Clubkultur und ruft die Politik zum Handeln auf. Mit der Novellierung der TA Lärm und der Baunutzungsverordnung stehen tiefgreifende politische Entscheidungen bevor, die das Schicksal der Club- und Festivalkultur maßgeblich beeinflussen werden. Die LiveKomm und ihre Mitgliedsverbände fordern eine praktische Umsetzung des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, um Clubs als Kulturräume anzuerkennen und zu schützen.

Weitere Informationen unter:

https://www.clubsareculture.de

Die Allianz #clubsAREculture informiert in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen per Mail. Einträge zum Listserver sind hier möglich: https://lists.ccc-ffm.de/postorius/lists/clubsareculture.lists.ccc-ffm.de/

Über #clubsAREculture:

Das Bewahren kultureller Räume in Form von Musikspielstätten ist eines der wichtigsten Themen gerade in Städten, die sich immer mehr verdichten. Durch den mangelnden Schutz dieser Räume bei Nachverdichtungsvorhaben und Bebauungsplänen findet häufig eine Verdrängung dieser Kulturräume statt und damit einhergehend ist der Verlust von kulturellen Angeboten und sozialen Orten.

Um sich diesen Missständen zu widmen, vereint #clubsAREculture als Plattform Akteure, die sich für die Anerkennung der Clubkultur und Musikclubs einsetzen. Hierzu gehören die Bundesstiftung LiveKultur, die LiveMusikKommission mit zahlreichen angeschlossenen Mitgliedsverbänden sowie der Chaos Computer Club.

Über die Bundesstiftung LiveKultur:

Die Bundesstiftung LiveKultur sichert Räume für Musikclubs und Festivals, um die Livekultur als Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft zukünftig zu erhalten.

Unsere Mission ist es die Pop-, Club- und Livemusikkultur in Deutschland zu pflegen und ehrhalten, wir erwerben, sichern und stellen bedeutsame Kulturräume und Flächen in Deutschland wieder zur Verfügung.

Über die LiveKomm:

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) ist der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland und repräsentiert mehr als 700 Musikclubs und Festivals in über 100 Städten und Gemeinden. Unsere Mitglieder gehören zu den größten Anbietern lokaler Kulturveranstaltungen, des städtischen Tourismus sowie der deutschen und internationalen Talentförderung. Die Verbindungen von Leidenschaft und Wirtschaft, Kunst und Kommerz, gesellschaftlicher Orientierung und rebellischer Attitüde des Undergrounds sind die Besonderheiten des Verbandes. Im Mittelpunkt steht bei allen Mitgliedern aber die Musik.

Live 500: Programm für Musikspielstätten und Veranstalter:innen startet

Das Förderprogramm Live 500 richtet sich gezielt an kleine bis mittlere
Musikspielstätten und regionale Veranstalter:innen. Damit schafft die
Initiative Musik Anreize für ein vielfältiges Musikprogramm. Live 500 ist
notwendig, da in der postpandemischen Situation viele Livemusikclubs und
Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen setzen müssen.
Dazu kommen weitere Herausforderungen wie gestiegene Energiekosten
und die Inflation, die eine kostendeckende Planung und Durchführung von
niedrigschwelligen Musikangeboten immer mehr erschweren.
Insbesondere Konzertformate mit Musiker:innen am Beginn ihrer Karriere
und weniger populäre oder experimentelle Genres laufen dabei Gefahr, in
den Hintergrund zu treten.

Das Programm unterstützt in zwei Kategorien gezielt
Livemusikveranstaltungen mit maximal 250 zahlenden Besucher:innen in
Musikclubs. Der maximale Eintrittspreis liegt je nach Kategorie bei 20 bzw.
25 Euro. Konzerte können dabei mit einem Zuschuss von 500 Euro bzw.
1.000 Euro pro Veranstaltung gefördert werden. Dabei gehen 50 Prozent
als Gagenzuschuss an die auftretenden Musiker:innen. Die weiteren 50
Prozent verbleiben bei den Musikclubs bzw. regionalen Veranstalter:innen
zur Deckung der Produktionskosten. Es können bis zu 12.000 Euro für
maximal 12 bzw. 24 Konzerte beantragt werden, die bis spätestens 30.
Juni 2024 stattfinden müssen.

Bei Live 500 ist eine diverse Programmplanung erstmals festes Kriterium für die geförderten Livemusikveranstaltungen. Es ermöglicht somit eine
größere kulturelle Teilhabe für Künstler:innen, die in der Livemusik
unterrepräsentiert sind. Durch eine Regionalquote wird darüber hinauseine
gerechte Verteilung für alle Bundesländer sichergestellt.

Live 500 ist ein Förderprogramm der Initiative Musik. Es wurde mit der
fachlichen Unterstützung der LiveMusikKommission e.V. entwickelt und mit
der Bundeskonferenz Jazz abgestimmt. Die Initiative Musik realisiert Live
500 mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien.

Alle Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind auf der
Webseite der Initiative Musik verfügbar. Die Antragsphase läuft bis zum 31.
Juli 2023.

Die Fakten im Überblick:

• 2,7 Mio. Euro stehen für die bundesweite Förderung von
Konzerten mit Newcomer:innen sowie experimentellen Formaten
zur Verfügung
• Gefördert werden Livemusikveranstaltungen mit maximal 250
Besucher:innen, mit Zuschüssen von je 500 bzw. 1.000 Euro
• Zuschüsse gehen zu 50 % an die auftretenden Musiker:innen und
zu 50 % an die Musikclubs bzw. Veranstalter:innen
• Antragsstart: Montag, 3. Juli 2023

Blitzumfrage Kulturpass und Kulturfonds Energie + Updates

In einer Umfrage haben wir uns danach erkundigt, wie unsere Verbandsmitglieder zu den neuen Fördertools des Bundes stehen, dem Kulturpass und dem Kulturfonds Energie. Die Ergebnisse wollen wir hier vorstellen – allerdings gefolgt von einem inhaltlichen Update zum Energiefonds Kultur, das erst nach unserer Umfrage zur Umsetzung kam.

An der Befragung zum Kulturpass nahmen 78 Mitglieder teil, an der zum Energiefonds 84. In beiden Fällen zeigten sich gewisse Hürden in Sachen Akzeptanz: Ein großer Teil der Befragten gab jeweils an, sich nicht zu registrieren bzw. keinen Antrag stellen zu wollen. Lest hier die Ergebnisse im Einzelnen.

Die Umfrage-Ergebnisse im Detail

1. Kulturfonds Energie

Den Kulturfonds Energie habe ich…

…bereits beantragt – 13%

…werde ich noch beantragen – 43%

…werde ich nicht beantragen, weil – 44%

Meistgenannte Gründe:

  • Festival
  • zu kompliziert
  • lohnt nicht
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2. Kulturpass

Für den Kulturpass…

…werde ich mich noch als Anbieter registrieren – 69%

…werde ich mich nicht registrieren, weil… – 31%

24 Befragte (rund 31%) werden sich nicht beim KulturPass registrieren.
• 10 davon, weil die Antragstellung zu kompliziert sei
• 10 weil sie die Altersgruppe nicht als relevante Zielgruppe sehen
• 4 haben keine Angaben gemacht

Neuerungen beim Energiefonds Kultur

In den Informationsveranstaltungen vom 13. und 14. Juni wurde seitens des Kulturfonds Energie einige Aktualisierungen des Programms vorgestellt.

So ist es einerseits erfreulich, dass bei den Themen Bagatellgrenze und auch „min. 80% Kulturzweck“ nachgearbeitet wurde. Andererseits wurde bedauerlicherweise unsere Forderung, auch Festival- und OpenAir-Veranstaltungen in die Förderung mit einzubeziehen, nicht seitens der BKM umgesetzt.

Zur Bagatellgrenze

„Falls die Bagatellgrenze nicht innerhalb einer Tranche erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit der tranchenübergreifenden Zusammenschau aller fristgerecht eingereichten Anträge. Fristgerecht bedeutet, dass die Anträge für eine Tranche spätestens am letzten Tag der darauffolgenden Tranche eingereicht sein müssen. „

Zu „Kann ein Veranstaltungsort als Kultureinrichtung betrachtet werden, auch wenn dort nicht ausschließlich Kulturveranstaltungen stattfinden?“

Veranstaltungsorte können auch dann als Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds Energie betrachtet werden, wenn sie nicht ausschließlich, jedoch überwiegend für kulturelle Zwecke und Aktivitäten genutzt werden und das Kulturangebot an diesen Orten der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Eine überwiegende Nutzung für kulturelle Zwecke ist gegeben, wenn an einem Ort in der jährlichen, üblichen Dauernutzung zu mindestens 80 % Kulturzwecke verfolgt bzw. wenn dieser Ort an mind. 80 % der möglichen Belegungstage im Jahr für Kulturzwecke genutzt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Ort selbst das Kulturprogramm verantwortet oder ob der Ort anteilig oder überwiegend an ortsunabhängige Kulturveranstaltende vermietet wird, die ihr eigenes Kulturprogramm dort aufführen.

Mögliche Belegungstage sind alle Tage, an denen der Ort in irgendeiner Weise bespielt/ genutzt wird bzw. hierzu geöffnet hat. Sollte der Ort an Tagen in der Woche gänzlich geschlossen haben, sind nur die genutzten/ geöffneten Tage Bezugsgröße für die Bestimmung der überwiegenden Kulturnutzung.

Als Nachweis für die Nutzung sind bspw. möglich:

Belegungspläne des vorhergehenden Jahres / der vorhergehenden Jahre oder

bei neuen, bislang nicht bespielten Orten die Programmplanung bzw. der Belegungsplan für das aktuelle / kommende Jahr

Kulturinstitutionen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden oder deren kontinuierliche Grundfinanzierung überwiegend von der öffentlichen Hand getragen wird, die jedoch nicht über eine eigene Spielstätte verfügen und hinsichtlich der von ihnen in einem Kalenderjahr durchgeführten Veranstaltungen überwiegend auch nicht als Kulturveranstaltende i. S. v. Ziff. 4.2. der FAQ antragsbefugt sind (etwa weil keine Einnahmen durch den Verkauf von Tickets generiert werden, der Veranstaltungsort selbst Kultureinrichtung ist oder keine Miete erhebt), sind mit Blick auf die Anmietung von Proberäumen oder vergleichbarer, für den Kulturbetrieb zwingend notwendiger Räumlichkeiten Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds Energie des Bundes (Ziff. 3.2. der FAQ) gleichgestellt, sofern für den angemieteten Ort konkrete Verbrauchsdaten nachgewiesen werden können.

Belegungstage:
Mögliche Belegungstage sind alle Tage, an denen der Ort in irgendeiner Weise bespielt/ genutzt wird bzw. hierzu geöffnet hat. Sollte der Ort an Tagen in der Woche gänzlich geschlossen haben, sind nur die genutzten/ geöffneten Tage Bezugsgröße für die Bestimmung der 80%igen Kulturnutzung. 

Beispiel 5

a) Ein Club hat an drei Tagen geschlossen und nur an vier Tagen der Woche geöffnet. An diesen vier Tagen wird ein kuratiertes Programm durchgeführt. Die Betrachtung, ob der Club eine 80%ige Kulturnutzung hat und damit eine Kultureinrichtung im Sinne des Fonds ist, ist auf die vier geöffneten Tage zu beziehen. Der Club ist hiermit als Kultureinrichtung förderfähig.

b) Anders ist es, wenn der Club vier Tage ein kuratiertes Programm durchführt und die restlichen drei Tage die Räumlichkeiten nicht kulturell nutzt. Dann sind wieder die sieben Tage Bezugsgröße für die Beurteilung, ob der Ort 80% kulturell genutzt wird. 

Hier der Link zu den aktualisierten FAQ: https://www.kulturfonds-energie.de/faq

„No change“: Forum Veranstaltungswirtschaft ruft Bundesregierung zum Erhalt der Funkfrequenzen für Rundfunk, Kultur und die Veranstaltungs- und Messewirtschaft auf

Pressemitteilung

Das Forum Veranstaltungswirtschaft hat sich in einem Offenen Brief und einem damit verbundenen dringenden Appell an die Bundesregierung, MinisterpräsidentInnen der Länder, Ministerien von Bund und Ländern, Ausschüsse des Deutschen Bundestages, Bundestagsabgeordnete sowie die Medien gewandt: Die Allianz fordert von der Bundesregierung, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und keine Veränderung beim Funkspektrum für Kultur und Rundfunk bei der kommenden Weltfunkkonferenz zuzulassen. Ein anderes Votum als „No change“ hätte tiefgreifende negative Folgen für die gesamte Veranstaltungswirtschaft und Kultur- und Medienlandschaft in Deutschland.


Bei der Weltfunkkonferenz in Dubai im Herbst 2023 wird über die Zukunft des Frequenzbandes zwischen 470 und 694 MHz in der Region 1 (Europa, Afrika, Russland, arabische Staaten) entschieden. Dieses Frequenzband wird von Kultur, Rundfunk und Fernsehen und ebenso von Kongressen, Kirchen, Sport, der Filmproduktion und weiteren Veranstaltungen genutzt.

Negative Auswirkungen auf Messe- und Veranstaltungswirtschaft

Aktuelle Nachrichten aus dem Kanzleramt machen in diesem Zusammenhang der Messe- und Veranstaltungswirtschaft und den Rundfunk- und Fernsehanstalten große Sorgen: Danach besteht die Gefahr, dass dieses Frequenzband, was zuletzt schon zweimal eingeschränkt wurde, in Teilen an mobile Breitbanddienste übertragen wird. Eine solche Entscheidung hätte für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft von Kultur über Kongress bis Kirche und Sport ungeheure negative wirtschaftliche und operative Auswirkungen.
„Wir haben uns bei diesem Thema für einen Offenen Brief an Politik und Medien entschieden, weil vielleicht nicht jedem klar ist, wie immens negativ die Konsequenzen für die betroffenen Bereiche wären“, sagt Sabina Linke, Geschäftsführerin des EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.). „Es mag in Dubai nur eine kleine wirtschaftspolitische Umjustierung sein – für ganz Veranstaltungsdeutschland und letztlich auch Europa wäre es eine elementare Veränderung.“


„Für den Rundfunk, die Kultur und die Veranstaltungs- und Messewirtschaft geht es bei der kommenden Weltfunkkonferenz um alles“, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.). „Dabei waren die Voraussetzungen eigentlich gut: Wie im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP festgehalten ist, sollen die Frequenzen zwischen 470 und 694 MHz langfristig für Kultur und Rundfunk geschützt werden – und zwar auch für den Zeitraum nach dem Jahr 2030. Dies wird von den meisten europäischen Ländern, darunter Frankreich, Italien, Spanien oder Großbritannien, geteilt und läuft unter dem Titel ‚No change‘.“

Wichtige Funkfrequenzen gehen verloren

„Sollte die Bundesregierung nun aber vom Koalitionsvertrag abweichen, für den Vorschlag ‚ko-primär‘ votieren und Frequenzen für ein neues, fünftes Mobilfunknetz freimachen, würden uns die Frequenzen verloren gehen, mit denen wir millionenfach Mikrofone und Kameras, Konferenz- und Sicherheitstechnik oder Kommunikationstechnik wie den berühmten ‚Knopf im Ohr‘ betreiben und terrestrisch TV und Radio störungsfrei senden“, ergänzt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.).


Hiervon betroffen sind tatsächlich Veranstaltungen in der gesamten Bandbreite: Nur mit dieser Funktechnologie können Events vom Parteitag über Gewerkschaftsveranstaltungen, vom Firmenjubiläum bis zum internationalen Ärztekongress, vom Gottesdienst bis zur Gala oder Musical-Aufführung auf dem heutigen Stand der Erwartungen und Möglichkeiten stattfinden, Sportereignisse von Bundesliga bis EM produziert und übertragen werden oder Menschen im Auto überall ihr Morgenradio hören. Insbesondere Bluetooth, WiFi oder LTE können diese Lücke nicht füllen.


„Dabei haben die letzten Einschränkungen unserer Frequenzen schon Spuren hinterlassen“, sagt Marcus Pohl, 1. Vorsitzender des ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft). „Bereits heute können zum Beispiel der Friedrichstadtpalast oder das Lollapalooza-Festival in Berlin nicht ohne Einschränkungen arbeiten, beim ‚Rock am Ring‘ fiel minutenlang das Mikrofon eines Headliners aus und in der Westregion nahe Frankreich sind Open-Air-Festivals mangels Frequenzen ganz ausgeschlossen.“

Nutzung für „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“

Auch die „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) möchten das Frequenzband von 470 und 694 MHz in Krisensituationen nutzen, um die Bevölkerung mit lebensrettenden Informationen flächendeckend zu versorgen. Dafür soll bundesweit ein neues Mobilfunknetz aufgebaut werden, in „ko-primärer“ Nutzung.


Die Kritik aus Sicht des Forum Veranstaltungswirtschaft: Dieses Netz ist im Aufbau sehr aufwändig, in Folgekosten und Genehmigungsproblemen unkalkulierbar und in Material- und Personalaufwand nicht darstellbar. Seriöse Schätzungen gehen allein für den flächendeckenden Aufbau dieses Netzes von Kosten in Höhe von circa 55 Milliarden Euro aus, wissend, dass Personal und Material dafür derzeit nicht zur Verfügung stehen.


Die juristischen Herausforderungen der Genehmigungsverfahren und die erwartbaren Bevölkerungswiderstände gegen den Aufbau eines solchen neuen Mobilfunknetzes sind gewaltig. Vergleichbar sind Diskussionen um 5G, dessen Sendeanlagen jeweils einen Genehmigungsvorlauf von durchschnittlich 14 Monaten haben. Das Mobilfunknetz ist – anders als die terrestrischen Sendeanlagen des Rundfunks – bei Stromausfall und Katastrophen anfällig, was beim Hochwasser im Ahrtal offenkundig wurde. Und die Bevölkerung hat noch keine Endgeräte, um dieses fünfte Netz überhaupt empfangen zu können.

Fehlende europäische Harmonisierung

Hinzu kommt: Funk kennt keine Ländergrenzen und so wäre dieses neue Mobilfunknetz als eine deutsche Insellösung überhaupt nur in einem kleinen Gebiet um Kassel verlässlich und nutzbar. Rund 20 europäische Nachbarländer strahlen mit ihrem Funk nach Deutschland ein. Nur die als „Kasseler Banane“ (siehe Abb.) beschriebene Gegend ist frei davon. Für alle anderen Regionen Deutschlands müssten bilaterale Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarn geschlossen werden.

Quelle: „Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen Deutschland/Luxembourg“


Eine solche europäische Harmonisierung ist jedoch unwahrscheinlich, weil die bestehenden und geplanten Rundfunknutzungen der Nachbarländer weithin Bestandsschutz auch über 2030 hinaus haben und Russland, Ukraine und Belarus das Band gerade militärisch nutzen.

Praktische Lösung für BOS

Nachbarländer wie zum Beispiel Spanien, Frankreich, Italien oder Großbritannien haben einen pragmatischen Weg gewählt, denselben Ansprüchen an Katastrophenschutz und öffentlicher Sicherheit zu begegnen, die es auch in Deutschland gibt. In diesen Ländern greift ein gesetzlich verankerter Vorrang der BOS-Dienste im Katastrophenfall oder im Fall erhöhter Sicherheitsanforderungen. Diese Dienste übernehmen dann die erforderlichen und ansonsten von anderen genutzten Frequenzen. Daneben besteht noch – wie in Deutschland auch – das störungsfreie und gegen Stromausfälle abgesicherte Rundfunk-Netz.

Voting für „No change“

„Wir halten diese Lösung für die günstigste und praktikabelste, zumal sie sofort umsetzbar ist und keine Folgekosten nach sich zieht“, so Johannes Everke. „Und es ist unsere favorisierte Lösung, weil sie unsere Kultur, unsere Veranstaltungs- und Messewirtschaft und unsere Medienlandschaft bewahrt. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und keine Veränderung des Funkspektrums für Kultur und Rundfunk bei der Weltfunkkonferenz zuzulassen. Nur mit dem Ergebnis ‚No change‘ können Messen und Veranstaltungen in ihrer kompletten Bandbreite auch in Zukunft stattfinden.“


Mehr Informationen zum Thema Funkfrequenzen:
https://sos-save-our-spectrum.org/wp-content/uploads/2023/03/ARK_Maerz_2023_fin.pdf

Hier findet sich die PM als PDF-Download

Blitzumfrage: Status Quo und Bedarfe von Festivals

In einer Mail-Umfrage an 153 Mitgliedsfestivals hat sich die LiveKomm kürzlich danach erkundigt, wo Festivals bundesweit stehen und was sie beschäftigt. Beteiligt haben sich 57 Festivals.

Die Ergebnisse mögen statistisch nicht repräsentativ sein, sind aber ein deutlicher Fingerzeig. So firmieren die meisten Festivals als gemeinnützige Vereine und nennen Kostendruck als Hauptsorge. Weiterhin fehlen vielerorts Förderprogramme – erst recht auf Bundesebene. Ein ähnliches Bild zeigte sich übrigens auch im Clubbereich, die entsprechenden Recherche-Ergebnisse haben wir hier zusammengefasst. Vielleicht am alarmierendsten: Ein Drittel sehen ihr Festival als gefährdet an.

Die Ergebnisse im Einzelnen

(TN 57 von 153 Mitgliedsfestivals (Response= 37,25%))

Verortung:
56% davon befinden sich im ländlichen Raum, 44% in der Stadt

Größe (Kat. angelehnt an NK-Programme (NK2VF)):
• 31% sind mittelgroße Festivals(min 3000Pax)*
• 42% kleine Festivals (min 900 Pax)*
• 4% große Festivals (min. 40.000Pax)

Struktur:
• 42% gemeinnützige Verein
• 18% GmbH
• 12% Verein
• 9%UG
• 7% GbR


Frage: Nennt bitte zwei Dinge, die euch aktuell am meisten beschäftigen!
1. Kostensteigerung (Gagen, Dienstleister:innen, etc.)
2. Re-Finanzierung (aufgrund schleppendem VVK)
3. Auflagen (seitens Verwaltung)


Handlungsbedarfe:
1. Schaffung von Förderprogrammen für die Programmgestaltung
2. Wertschätzung von Politik & Verwaltung & Schaffung investive Förderprogramme
3. Nachwuchsproblematik & Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen


Thema Wertschätzung: Wäre ein Preis analog zum APPLAUS (nationaler Club Preis) hilfreich?
• JA= 60%
• NEIN= 40%


Thema Investitionen
1. 46 % ökologische Nachhaltigkeit
2. 24% Barrierefreiheit
3. 19% Diversity-gerechtes Feiern


Siehst Du /seht Ihr Euer Festival für 2024 als gefährdet?
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Die Distillery muss weichen – lautstarker Protest am Demo-Wochenende

Nachbericht zum Distillery Closing und der clubsAREculture Demonstration in Leipzig

„Der Umzug der Distillery wirft ein Schlaglicht auf die Clubszene in Deutschland. Viel steht für die Szene derzeit auf dem Spiel.“ Mit dieser Einstufung leitet Florian Reinke seinen Kommentar in der Leipziger Volkszeitung vom 30. Mai 2023 treffend ein.

In der Tat: Das unfreiwillige Ende der Distillery – dem ältesten Techno-Club in Ostdeutschland – am langjährigen Standort im Südvorstadt Leipzigs ist eine Zäsur. Wenn selbst diesem etablierten Ort für Clubkultur den Verdrängungsprozessen nicht Stand halten kann, dann ist es um den Erhalt von derartigen Orten auch im Rest der Republik schwer bestellt.

Trotz jahrelangen politischen Kampfes u.a. durch eine Onlinepetition mit über 10.000 Unterschriften, Kundgebungen und einiger vielversprechender Beschlüsse des Leipziger Kulturausschusses (2005) und des Leipziger Stadtrates (2014) zum Erhalt der Distillery am Standort Kurt-Eisner-Straße ist es nicht gelungen, die Belange der Kultur gegenüber finanziellen Interessen von Immobilen-Projektentwicklern durchzusetzen.

Der Weiterbetrieb der Distillery ist dem vorherrschenden Flächenverwertungsdruck zum Opfer gefallen. Dass nun das Projekt „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ mit 1.600 Wohnungen – aktueller Immobilienentwickler ist eine Tochter des Vonovia-Konzerns – aufgrund Verzögerungen beim B-Plan Verfahren und auch vermutlich mangels lukrativer Ertragsaussicht vorerst nicht realisiert wird, hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Das direkt benachbarte Wohnbebauungsobjekt La Vida – Casa Mia für rund 50 Wohneinheiten bildet nun den Sargnagel für die Distillery. Geeignete Instrumente für eine kulturelle Stadtentwicklung hätten diesen kulturellen Kahlschlag eines von der Bundesregierung preisgekrönten Kulturortes (Applaus Award 2022 für Beste Livemusikprogramme) verhindern können. Ein verpflichtendes (Club)Kultur-Kataster hätte den Planungsbehörden Warnung liefern und entsprechende Auflagen für den Kulturraumschutz implementieren können.

Heranrückende Wohnbebauung: Das La Vida Gebäude grenzt nahezu direkt an die Distillery.

Wäre ein Erhalt am Standort unmöglich gewesen, hätte ein Kulturraumschutzgesetz dem Investor wenigstens die Kosten für den Umzug an einen neuen Standort auferlegen können. Ohne diese Schutzinstrumente wird die avisierte Interimslösung in der Messehalle 7 zu einem finanziellen Kraftakt.

Im April diesen Jahres wurde der Bauantrag für die Umnutzung der Flächen und eine Genehmigung als Versammlungsstätte gestellt. Die Zielstellung ist, noch 2023 den Betrieb der Distillery dort wieder aufnehmen zu können. Es gilt jedoch zu befürchten, dass aufgrund einer komplexen Brandschutzlage Verzögerungen eintreten werden.  

Die Herrichtung und Genehmigung für die langfristige Nutzungsperspektive im Gleisdreieck wird dann ein ähnlicher Drahtseilakt und eine enorme Kraftanstrengung benötigen.

Mit den aktuellen Bestimmungen eine Versammlungsstätte zu planen und schließlich genehmigen zu lassen, ist ungemein komplex und kostspielig geworden. Gerade für junge Kreative, die voller Ideen aber ohne finanzielle Ausstattung einen eigenen Club eröffnen wollen, ist es quasi unmöglich geworden, einen neuen Ort zu schaffen und zusätzlich noch genug finanziellen Spielraum zu haben, um ein kulturell hochwertiges und bezahlbares Programm auf die Beine zu stellen.

#clubsAREculture: LiveKomm fordert Anerkennung von Clubs als Kulturräume

Umso wichtiger ist es, entweder vorhandene Orte zu erhalten oder sicherzustellen, dass ausreichend finanzielle Unterstützung für die Schaffung von Ersatzflächen zur Verfügung gestellt wird. Hier knüpft die Forderungen der LiveKomm nach einem Kulturraumschutzgesetz an. Diese sind an das Bundesnaturschutzgesetz angelehnt. Denn dann würden nicht nur erhebliche Mittel in den wichtigen Artenschutz fließen, es gäbe auch die Verpflichtung für Investoren, für den Erhalt von Kreativflächen finanziell aufzukommen.

In den kommenden Monaten stehen wichtige Weichenstellungen in Sachen Schallschutz (TA-Lärm) und Baurecht (BauNVO) auf der politischen Agenda, die auch im LiveKomm-Papier enthalten sind.

Da sich der Distillery-Fall in Leipzig verortet, ist ein Verweis auf die Neue Leipzig-Charta doppelt angebracht: Dieser in der EU abgestimmte Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung soll die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Transformation der Städte liefern. Die Vereinbarkeit von Wohnen, Leben und Arbeiten steht im Sinne der angestrebten, funktionsgemischten Stadt, entsprechend der Neuen Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt, auf der politischen Agenda. Insbesondere in Leipzig sollten Aspekte von Verträglichkeit zwischen Wohnen und Kultur höchste politische Priorität einnehmen.

Bleibt zu hoffen, dass die Demonstration am Pfingstmontag unter dem Motto „#clubsAREculture“ mit rund 5.000 Teilnehmer:innen und die dort vorgetragenen Forderungen im Rathaus zu Leipzig und den Rest der Republik Gehör finden. An mangelnder Medien-Berichterstattung kann es nicht liegen. U.a. tagesschau.de, Deutschlandfunk und der MDR berichtete umfassend über seine Kanäle und Sendungen Sachsenspiegel und MDR Aktuell vom Distillery Closing.

Die Leipziger Distillery muss schließen – große #clubsAREculture-Kundgebung am 29.5.2023

Die LiveKomm fordert eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Clubkultur

Die Distillery in Leipzig muss ihre Türen am derzeitigen Standort zum 31. Mai 2023 endgültig schließen. Der Traditionsclub ist Verdrängungsprozessen zum Opfer gefallen, die sich deutschlandweit vollziehen. Die Politik muss dem entgegenwirken – und hat in diesem Jahr mit zwei Bundesrats-Entscheidungen die einmalige Möglichkeit, einen ersten, wichtigen Schritt in diese Richtung zu machen.

Hamburg, 16.5.2023 – Trotz jahrelangen politischen Kampfes und einiger vielversprechender Beschlüsse des Leipziger Stadtrates ist es nicht gelungen, die Schließung der Distillery am aktuellen Standort abzuwenden und somit Belange der Kultur gegenüber finanziellen Interessen von Immobilienprojektentwicklern durchzusetzen. (Mehr zum Hintergrund und den Entwicklungen: Pressekit der Distillery)

Dies zeigt, dass die Instrumente zum Schutz der Clubkultur bei Weitem nicht ausreichen und dringend politische und gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind.

Voraussichtlich noch im laufenden Jahr gibt es die politische Gelegenheit, wichtige Verbesserungen vorzunehmen: Die TA Lärm und die Baunutzungsverordnung sollen entsprechend des Koalitionsvertrags novelliert werden. Diese Entscheidungen sind im Bundesrat zustimmungspflichtig, weswegen zusätzlich zur Ressortabstimmung auch eine Länderbeteiligung erforderlich ist.

Dies hat die LiveKomm zum Anlass genommen, ein überarbeitetes Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung zu verfassen, in dem 15 Handlungsfelder skizziert wurden.

Um die Diskussionen zu schärfen, befindet sich seitens der LiveKomm derzeit zudem ein konkreter Entwurf für eine Kulturschallverordnung in der Erstellung. Diese sieht vor, Kulturgeräusche nicht länger mit Industrie- und Gewerbelärm gleichzusetzen.

Für die Club- und Festivalkultur wären derartige Schritte – speziell nach den herausfordernden Corona-Jahren – ein bedeutsames Signal aus der Bundespolitik in die Kommunen, dass die Anliegen dieser Kultursparte vermehrt registriert und der Rechtsrahmen verbessert wird.

Kundgebung unter dem Motto #clubsAREculture am Pfingstmontag

Die Distillery wird mit einer Kundgebung vor dem Club am Pfingstmontag die politischen Forderungen der Clubszene unter der Headline #clubsAREculture lautstark mit Musik zum Ausdruck zu bringen.

Die Distillery fordert an der Seite der LiveKomm konkret:

1. Eine zügige Umsetzung des Beschlusses des Bundestages vom 04. Mai 2021, insbesondere die Anpassung der Baunutzungsverordnung, wonach Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

2. Die Einführung einer Kulturschallverordnung entsprechend den Zielen aus dem Koalitionsvertrag („Die TA-Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen.“)

3. Die Erarbeitung eines Kulturraumschutzgesetzes, welches Kulturorte erhält bzw. bei Verdrängung die Investoren verpflichtet, für entsprechenden Ausgleich zu sorgen und sich insbesondere an den Kosten zu beteiligen.

4. Die Einführung eines Bundes-Schallschutzprogrammes, um Kulturorte finanziell bei Maßnahmen zur Schalldämmung zu unterstützen und damit Zielkonflikte zu vermeiden. Synergieeffekte mit dem Klimaschutz sind zu erwarten.

Links:

https://www.clubsareculture.de/

Für alle, die sich für den Erhalt von Clubkultur einsetzen und informieren wollen, sei der clubsAREculture-Listserver empfohlen. Per Mail informiert die Allianz #clubsAREculture über aktuelle Entwicklungen. Einträge zum Listserver sind hier möglich:

https://lists.ccc-ffm.de/postorius/lists/clubsareculture.lists.ccc-ffm.de/

Pressekit:

https://www.dropbox.com/sh/iert2i5bzcxsykl/AADvRVBlM3fg8A2viCWVOTXva?dl=0

clubsAREculture: Bedeutende politische Entscheidungen stehen an

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht in puncto Schallemissionen verschiedene Vorhaben vor, die laut vorliegenden Informationen in diesem Jahr umgesetzt werden sollen:  

  • „Die TA Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen. Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen.“ (S. 93)
  • „Clubs und Livemusikstätten sind Kulturorte. Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit. (S. 122)

Beide Verordnungen (TA Lärm und BauNVO) sind im Bundesrat zustimmungspflichtig, weswegen zusätzlich zur Ressortabstimmung auch eine Länderbeteiligung erforderlich ist.

Für die Club- und Festivalkultur wären derartige Schritte – speziell nach den herausfordernden Corona-Jahren – ein bedeutsames Signal aus der Bundespolitik in die Kommunen, dass die Anliegen dieser Kultursparte vermehrt registriert und der Rechtsrahmen verbessert wird.

Zur Neuregulierung der TA Lärm schlägt die LiveKomm eine gesonderte Behandlung (ähnlich wie schon bei Sport- und Kinder“lärm“) in einer „Kulturschallverordnung“ vor. Die bisherige Gleichsetzung von Kulturgeräuschen mit Industrie- und Gewerbelärm hält die LiveKomm für stark überholt. Ein erstes Positionspapier diente der Standortbestimmung. Seit dieser Veröffentlichung konnten einige Gesprächsfäden initiiert werden:

Neufassung der TA Lärm

Anfang März war die LiveKomm erstmals auf der 49. DAGA (Jahrestagung für Akustik) mit einem strukturierten, fünfstündigen Block „Schallschutz im Umfeld von Musikclubs“ (siehe auch: https://app2023.daga-tagung.de/konferenz?session=100 & https://app2023.daga-tagung.de/konferenz?session=63) im Kongress präsent.

Hierbei erfolgte insbesondere bei den sehr zahlreich anwesenden Schallschützer:innen ein Debattenanstoß für eine gesonderte Behandlung im Rahmen einer „Kulturschallverordnung“. Der Tagungsband ist inzwischen hier verfügbar. Bei einer komplett überbuchten Tour im Anschluss abends durch drei Hamburger Clubs, konnte das Konfliktfeld Kulturarbeit und Schallschutz praxisnah mit dem Fachpublikum der DAGA unter Realbedingungen näher beleuchtet werden.

Auf Einladung des PStS. Christian Kühn kam es Ende März zu einem persönlichen Austausch im Bundesumweltministerium mit der zuständigen Fachebene im BMUV. Die LiveKomm berichtete im letzten Newsletter bereits dazu. Auch Christian Kühn verbreitete das Treffen über seine Kanäle.


Zudem hat der Deutsche Musikrat in der Schallthematik in der ersten Mai-Woche eine Pressemeldung veröffentlicht.

Um die Diskussionen zu schärfen, befindet sich seitens der LiveKomm ein konkreter Entwurf für eine Kulturschallverordnung derzeit in der Erstellung.

Novellierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Neben der TA Lärm soll in diesem Jahr auch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) novelliert werden. Dies hat die LiveKomm zum Anlass genommen ein überarbeitetes Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung zu verfassen, in dem 15 Handlungsfelder skizziert wurden. 

Auf Einladung des Bundesbauministerium (BMWSB) war die LiveKomm jüngst zu Gast beim 4. Fachgespräch zur Novellierung des Städtebaurechts. Bei diesem Austausch von Vertreter:innen des BMWSB, der Länder, Kommunen, Kommunalen Spitzenverbände, der Wissenschaft, BauGB- Experten und Referenten der Bundestagsfraktionen soll Expertisen für den Regierungsentwurf zur BauNVO zusammen getragen werden.

Politisch wird es in der Frage der Anerkennung von Musikclubs als Kulturstätten in den kommenden Monaten also weiter spannend werden. Aktuelle Informationen sind auf clubsareculture.de aufbereitet zu finden. Zudem wird derzeit für interessierte und engagierte Personen ein Listserver-Newsletter aufgesetzt, der zu der politischen Arbeit in diesen Punkten informieren wird. Eine Anleitung zum Eintrag ist hier einsehbar. Stay tuned!  

#clubsAREculture

AK Kulturraumschutz der LiveKomm

Ansprechpartner:

Thore Debor (HH), Sprecher, und Marc Wohlrabe (B), stellvertretender Sprecher

Hamburg/ Berlin, 11.05.2023

LiveKomm-Clubtour in Hamburg am Rande der 49. DAGA
LiveKomm-Clubtour in Hamburg am Rande der 49. DAGA